SEITE: 376 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater & Ofenbauer

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Von Gunter Weinreich am 19.03.2024 08:17 Uhr

  •  Auf dieser Seiten möchten ich Ihnen die aktuellen Strukturen des Schornsteinfegerwesens in einfachen Worten erklären und Ihnen meinen Schornsteinfegermeisterbetrieb näher vorstellen.

 

Vorbehaltsaufgaben / Hoheitliche Tätigkeiten als

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger


  • Auf der einen Seite nehmen Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
  • ( früher Bezirksschornsteinfegermeister ) öffentlich rechtliche Aufgaben war und sind als Behörde tätig.
  • Der Bezirksschornsteinfeger muss in dem Kehrbezirk für den er zuständig ist alle baurechtlichen Abnahmen von Schornsteinen und Feuerstätten durchführen.
  • Außerdem ist er verpflichtet wiederkehrend nach aktuellen gesetzlichen Bestimmungen die Feuerstättenschau durchzuführen.
  • Der Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist als beliehener Unternehmer für die Durchführung der hoheitlichen Tätigkeiten oder auch Vorbehaltsaufgaben vom jeweils zuständigen Landkreis für einen bestimmten Kehrbezirk bestellt.
  • Für die sogenannten hoheitlichen Tätigkeiten hat man als Kunde kein Wahlrecht. 

Freie Schornsteinfegerarbeiten als

Schornsteinfegermeister


  • Auf der anderen Seite bietet man als Schornsteinfegermeister weiterhin auch die herkömmlichen "freien Schornsteinfegertätigkeiten" und weitere Dienstleistungen an.
  • Für die sogenannten freien Schornsteinfegerarbeiten wie z.B. die Kehrungen und Messungen hat man die Wahlmöglichkeit zwischen den eingetragenen Schornsteinfegerfachbetrieben. Man kann natürlich auch weiterhin alles in einer Hand belassen.
  • Bei Beauftragung eines "externen Schornsteinfegermeisterbetriebes" ist zu beachten, dass man als Eigentümer für die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung der in dem Feuerstättenbescheid aufgeführten Schornsteinfegertätigkeiten  verantwortlich und haftbar ist. Außerdem ist man als Eigentümer in diesem Falle für die Übermittlung der Daten der Schornsteinfegerarbeiten verantwortlich da Ihr zuständiger Beevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger weiterhin die Verwaltung übernehmen muss. Die Nachweisführung müsste mittels speziell hierfür entworfener Formblätter an den jeweils zuständigen Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgen.